| |
|||||||||||||||||||||||||||||||||
|
|||||||||||||||||||||||||||||||||
| Allgemeines zum Kraftverkehrsmeister... | |||||||||||||||||||||||||||||||||
Die
Aufgaben des Kraftverkehrsmeisters in dem ihm übertragenen Aufgabenbereich
beziehen sich auf die Bereiche Ausführung und Planung.
So wirkt er bei Planung und Einrichtung der Betriebsmittel und Ausrüstung
mit und ist für deren Überwachung in Hinblick auf Qualität,
Sicherheitsanforderungen und Störungen zuständig. Unter Berücksichtigung technischer, wirtschaftlicher und sozialer Aspekte überträgt er Aufgaben auf die Mitarbeiter, wobei er deren Qualifikation, Eignung und Leistungsfähigkeit berücksichtigt. Die Einarbeitung und Anleitung der Mitarbeiter ist seine vordringliche Aufgabe. Die betriebliche Weiterbildung und die Berufsaus- und Fortbildung fallen in seine direkte und unmittelbare Zuständigkeit. Der Meister überwacht die Kostenentwicklung und die Arbeitsleistung und stellt Kontrollen der ein- und ausgehenden Beförderungsmittel ebenso sicher wie die der Fahrer und ihrer Transportleistungen. |
|||||||||||||||||||||||||||||||||
| Voraussetzungen: | |||||||||||||||||||||||||||||||||
oder
oder oder |
|||||||||||||||||||||||||||||||||
Meisterbafög möglich! (siehe “Förderung”) |
|||||||||||||||||||||||||||||||||
Copyright: KVI 2009 kvimeri@t-online.de |
|||||||||||||||||||||||||||||||||