Fortbildung § 33a Abs. 2

 

Unser Fortbildungangebot...
 

In folgenden Intervallen ist die Fortbildung für Inhaber einer Seminarerlaubnis in  § 33a Abs.2 vorgeschrieben:

Die erste Fortbildung: Nach der Erteilung der Seminarerlaubnis ASF oder ASP  innerhalb von 2 Jahren.

Die nächsten Fortbildungen sind dann bis zum Ablauf des 4. Jahres nach der Fortbildung durchzuführen.

In diesem Jahr  müssen Seminarleiter, die zuletzt 1997 eine Moderatoren-Fortbildung absolviert haben, einen dieser Fortbildungskurse besuchen.

Dabei lernen Sie auch alle Neuerungen sowie das neue Handbuch für Seminarleiter und das neue Teilnehmerbegleitheft.

 

Umfang:

Die Fortbildung zur Seminarerlaubnis umfasst:

2 Tage allgemeiner Teil

1 Tag programmspezifisch ASF

 

für ASP-Moderatoren:

1 Tag programmspezifisch ASP


Termine: 25.10.2010 - 28.10.2010

 

Lehrgangsgebühr:

3 Tage

280.- EUR

4.Tage

400.- EUR

 

 

Im Preis enthalten sind: Kaffeepausen sowie die Tagungsraumpauschale.


Unser Veranstaltungsort:

"Zum Niestetal"   Niestetalstraße 16, 34266 Niestetal, Tel. (0561) 95226-0

 
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