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| Unser Fortbildungangebot... | ||||||||||||||||
Gemäß § 33a Abs.1 FahrlG besteht seit dem 01.01.1999 eine gesetzliche Fortbildungspflicht. Entscheidend ist das Datum der letzten Fortbildung.
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Im Preis enthalten sind: Kaffeepausen sowie die Tagungsraumpauschale.
Veranstaltungsort:
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