Fortbildung § 33a Abs. 1

 

Unser Fortbildungangebot...
 

Gemäß § 33a Abs.1 FahrlG besteht seit dem 01.01.1999 eine gesetzliche Fortbildungspflicht. Entscheidend ist das Datum der letzten Fortbildung.

 
Fahrlehrerfortbildung aller Klassen § 33a Abs.1
Themen sind unter anderem:

Berufsständische Neuerungen

Die neuen Ausbildungs- und Prüfungsinhalte

Fahrschulrecht

Neuerungen im Straßenverkehrsrecht

3. EU Führerschein - Richtlinie 

FZV. Neue EG - Vorschriften

Termine:    2010 2. Halbj.
27.09.2010 - 29.09.2010 
24.11.2010 - 26.11.2010    
  
 
 
 

Kosten

235.- EUR

Im Preis enthalten sind: Kaffeepausen sowie die Tagungsraumpauschale.

 

Veranstaltungsort:

"Zum Niestetal"   Niestetalstraße 16, 34266 Niestetal

 
 
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