Fortbildung § 33a Abs. 1

 

Unser Fortbildungangebot...
 

Gemäß § 33a Abs.1 FahrlG besteht seit dem 01.01.1999 eine gesetzliche Fortbildungspflicht. Entscheidend ist das Datum der letzten Fortbildung.

 
Fahrlehrerfortbildung aller Klassen § 33a Abs.1
Themen sind unter anderem:

Berufsständische Neuerungen

Die neuen Ausbildungs- und Prüfungsinhalte

Fahrschulrecht

Neuerungen im Straßenverkehrsrecht

3. EU Führerschein - Richtlinie 

FZV. Neue EG - Vorschriften

Termine:     2012   1.Halbjahr
25.01.2012 - 27.01.2012  
29.02.2012 - 02.03.2012  

23.05.2012 - 25.05.2012  

 

Kosten

245.- EUR

Im Preis enthalten sind: Kaffeepausen sowie die Tagungsraumpauschale.

 

Veranstaltungsort:

"Zum Niestetal"   Niestetalstraße 16, 34266 Niestetal

 
 
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