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Möglichkeiten zur Förderung der Lehrgänge...
 

Die Teilnahme an den Lehrgängen kann finanziell gefördert werden!

  durch den Berufsförderungsdienst:
                Bei Anspruch auf Berufsausbildung für Zeitsoldaten der Bundeswehr.

  durch die Arbeitsagentur:
                 Eine Förderung bei Vorliegen der persönlichen Voraussetzungen nach dem SGB                  (Sozialgesetzbuch  III) ist möglich. Einleuchtend ist, dass nicht  jedermann, der seinen                  Beruf wechseln möchte, aus öffentlichen Mitteln unterstützt werden muss.

       Voraussetzung für die Förderung sind vernünftige, triftige Gründe, wie z.B.:

  • Der erlernte Beruf ist nicht gefragt, wie z.B. Schuhmacher, Müller.
  • Der erlernte Beruf ist überbesetzt.
  • Der Antragsteller ist schon längere Zeit nicht mehr in seinem Beruf tätig und findet den Anschluss nicht mehr.
  • Aus gesundheitlichen Gründen kann der erlernte Beruf nicht mehr ausgeübt werden.
  • Eine Berufsausbildung liegt nicht vor oder wurde abgebrochen (z.B. Student gibt im 4. Semester sein Ingenieurstudium auf).
  • Eine mehrjährige Wartezeit soll überbrückt werden (z.B. Pädagoge kann erst nach 5 Jahren in den Staatsdienst).

In derartigen oder ähnlichen Fällen empfehlen wir Ihnen in jedem   Fall, ein ausführliches Gespräch mit Ihrem zuständigen Förderungsberater zu führen.

Das KVI ist nach AZWV zertifiziert.   (ZertNr.: B-0050-0155)

Somit können wir für die Fahrlehrerausbildung in allen Klassen Bildungsgutscheine der Arbeitsagentur annehmen.
Es ist erfahrungsgemäß nützlich, wenn Sie eine Bestätigung der Fahrschule vorlegen können, die Ihnen in Aussicht stellt, Sie nach bestandener Prüfung einzustellen.

 
  durch Meister-BAföG:
                nach dem Aufstiegsfortbildungsgesetz (AFBG) Wenden Sie sich an Ihr zuständiges                 Studentenwerk - Amt für Ausbildungsförderung.
Wir helfen Ihnen bei der Suche des für Sie zuständigen  Studentenwerks. Für die Beantragung der Förderung unterstützen wir Sie im Rahmen der uns gegebenen Möglichkeiten jederzeit.
 
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