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| Möglichkeiten
zur Förderung der Lehrgänge... |
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| Die
Teilnahme an den Lehrgängen kann finanziell gefördert werden!
durch den Berufsförderungsdienst:
Bei
Anspruch auf Berufsausbildung für Zeitsoldaten der Bundeswehr.
durch die Arbeitsagentur:
Eine
Förderung bei Vorliegen der persönlichen Voraussetzungen nach dem SGB
(Sozialgesetzbuch
III) ist möglich. Einleuchtend ist, dass nicht jedermann, der seinen
Beruf
wechseln möchte, aus öffentlichen Mitteln unterstützt werden muss.
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Voraussetzung für die Förderung sind vernünftige,
triftige Gründe, wie z.B.:
- Der
erlernte Beruf ist nicht gefragt, wie z.B. Schuhmacher, Müller.
- Der
erlernte Beruf ist überbesetzt.
- Der
Antragsteller ist schon längere Zeit nicht mehr in seinem Beruf tätig
und findet den Anschluss nicht mehr.
- Aus
gesundheitlichen Gründen kann der erlernte Beruf nicht mehr ausgeübt
werden.
- Eine
Berufsausbildung liegt nicht vor oder wurde abgebrochen (z.B. Student
gibt im 4. Semester sein Ingenieurstudium auf).
- Eine
mehrjährige Wartezeit soll überbrückt werden (z.B. Pädagoge kann erst
nach 5 Jahren in den Staatsdienst).
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| In
derartigen oder ähnlichen Fällen empfehlen wir Ihnen in jedem
Fall, ein ausführliches Gespräch mit Ihrem zuständigen Förderungsberater
zu führen.
Das KVI
ist nach AZWV
zertifiziert. (ZertNr.:
B-0050-0155)
Somit können wir für die Fahrlehrerausbildung in allen Klassen Bildungsgutscheine
der Arbeitsagentur annehmen. Es
ist erfahrungsgemäß nützlich, wenn Sie eine Bestätigung der Fahrschule
vorlegen können, die Ihnen in Aussicht stellt, Sie nach bestandener Prüfung
einzustellen. |
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durch Meister-BAföG:
nach
dem Aufstiegsfortbildungsgesetz (AFBG) Wenden Sie sich an Ihr zuständiges
Studentenwerk
- Amt für Ausbildungsförderung.
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| Wir
helfen Ihnen bei der Suche des für Sie zuständigen Studentenwerks.
Für die Beantragung der Förderung unterstützen wir Sie im Rahmen der uns
gegebenen Möglichkeiten jederzeit. |
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