Fahrschule

 

     

 


Führerscheinklasse D / DE                    Mindestalter 21 Jahre

Die Ausbildung besteht aus einem theoretischen und einem praktischen Teil. Beide Ausbildungsabschnitte werden miteinander verzahnt.

Wieviele Stunden brauche ich denn?
 
THEORETISCHER MINDESTUNTERRICHT:
Grundstoff: Klassenspezifischer Stoff bei Vorbesitz der Klasse:
6 Std.
B = 18 Std.
C1 = 12 Std.
C = 8 Std.
D1 = 8 Std.
 
 
 
 
PRAKTISCHE MINDESTAUSBILDUNG:
Grundausbildung, besondere Ausbildungsfahrten und praktische Unterweisung am Fahrzeug.

Ausbildungsstunden zu je 45 Minuten

Vorbesitz

Fahrpraxis innerhalb der letzten 2 Jahre

Grundausbildung

ÜL

AB

NF

C

C mehr als 2 Jahre

 7

 8

 4

3

C

C bis 2 Jahre

14

16

 8

6

B / C1

B oder C 1 mehr als 2 Jahre

33

12

 8

5

B / C 1

B oder C 1 bis zwei Jahre

45

22

14

8

D 1

 

20

 5

 5

5


Unsere Ausbildungsfahrzeuge:  

Mercedes, MAN und Setra- Busse

Achtung! Neu, Neu

 

 Für alle Führerscheine der Klassen D die ab dem 10.09.2008 erworben werden, gilt für den Einsatz als Kraftfahrer im gewerblichem Personenverkehr, dass der Kraftfahrer mindestens eine "beschleunigte Grundqualifikation" nachweisen  muss.   Wir als Verkehrs-Institut bilden Sie dazu aus.                                                                                                                                                       

Die Ausbildung umfasst 140 Std. a 60 Minuten.                                                                                     Die Prüfung für die "beschleunigte Grundqualifikation" wird von der IHK abgenommen.

Der Erwerb der Führerscheine der Klassen D sowie die Ausbildung für den Erwerb der            "beschleunigten Grundqualifikation" ist zertifiziert nach AZWV.

Bildungsgutscheine der Arbeitsagenturen können angenommen werden.

 

Zur Ausbildung in den anderen Klassen:

Klasse A/A1
Klasse B/BE
Klasse C/CE
 
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