Fahrlehrerausbildung

 

Die Fahrlehrerausbildung beim KVI...

 

Das KVI nutzt die Erfahrungen aus seiner Tätigkeit im Fahrschulwesen und der Erwachsenenbildung.
Die rechtlichen und verkehrsrechtlichen Voraussetzungen werden bei der Fahrlehrerausbildung wesentlich intensiviert durch die pädagogischen und didaktischen Lehrgangsbestandteile. Zusätzlich besteht in der Lehrgangs- zeit die Möglichkeit, bei Fahrschulen für theoretische und praktische Ausbildung zu hospitieren. Fahrübungen auf
KVI eigenen Fahrzeugen sind eine zusätzliche Ergänzungsmöglichkeit für die Ausbildung. 

Das KVI ist nach AZWV zertifiziert.        (Zertnr.: B-0050-0155)

Somit können wir für die Fahrlehrerausbildung in allen Klassen Bildungsgutscheine der Arbeitsagentur annehmen.                             

Unser Ziel ist es Sie erfolgreich auszubilden. Selbstverständlich ist es auch unser Ziel Ihnen eine erfolgreiche Eingliederung in den Arbeitsmarkt zu ermöglichen.

Allgemeines zum Fahrlehrer:

Relative kurze Ausbildungszeit.

Preisgünstige Ausbildung, gemessen an den späteren Verdienstmöglichkeiten. Zuschüsse vom Berufsförderungsdienst, den Arbeitsämtern, interessierten Fahrschulen sind möglich.

Der Bedarf an qualifizierten Fahrlehrern für KOM und Nutzfahrzeuge ist groß. Speziell durch die Veränderung der Führerscheineinteilung wird die Mitwirkung des Fahrlehrers gesteigert.

Gute Verdienstmöglichkeiten bereits im Berufsanfangsstadium, hohes soziales Ansehen.

Auch als angestellter Fahrlehrer hat man eine weitgehend selbständige Tätigkeit.

Arbeitseinteilung größtenteils nach eigenen Ermessen.

Für den Fahrlehrer gibt es eine Reihe von Aufstiegsmöglichkeiten; z. B. verschiedene leitende Positionen in Fuhrparks oder kommunalen Verkehrsbetrieben, als Kraftverkehrsmeister.

LKW-Fahrer sind durch die bevorstehende Führerscheineinteilung verstärkt auf die Fahrschulausbildung angewiesen. Berufliche Vorbereitung bietet Abwechslung im Ausbildungsalltag.

Es besteht die Möglichkeit, bereits nach 2 Jahren Berufspraxis eine eigene Fahrschule zu eröffnen.

Der Wandel im Verkehrsablauf forderte seit Jahren schnelle Anpassung in der Ausbildung. Ein flexibles Berufsbild, das den ganzen Einsatz des Fahrlehrers fordert.

Das Berufsbild "Fahrlehrer" ist seit langem auch für die Frauen offen.

 

 

 

Ausbildungsvoraussetzungen:

Mindestalter 22 Jahre.

Geistig und körperlich geeignet, so dass keine Tatsachen vorliegen, die den Anwärter für die Tätigkeit als Fahrlehrer unzuverlässig erscheinen lassen (pol. Führungszeugnis/Auszug aus dem Verkehrszentralregister).

Eine abgeschlossene Berufsausbildung in einem anerkannten Lehrberuf nach abgeschlossener Hauptschulausbildung, oder eine gleichwertige Ausbildung.

Die Fahrerlaubnis der Klassen A, BE, CE (fehlende Klassen A oder CE können während des Lehrganges nachgeholt werden).

Es muss eine Fahrpraxis innerhalb der letzten 5 Jahre nachgewiesen werden:

  - Für die Fahrlehrerlaubnis der Kl. BE  = 3 Jahre auf Fahrzeugen
    der  Klasse BE

  - Für die Fahrlehrerlaubnis der Kl. A   = 2 Jahre auf Fahrzeugen
    der  Klasse A

  - Für die Fahrlehrerlaubnis der Kl. CE = 2 Jahre auf Fahrzeugen
    der  Klasse CE

  - Für die Fahrlehrerlaubnis der Kl. DE = 2 Jahre auf Fahrzeugen
    der  Klasse DE

 

Bei den Klassen CE/DE genügt eine einjährige Fahrpraxis, wenn eine hauptberufliche Tätigkeit eines Kraftfahrers von 6 Monaten nachgewiesen wird. Ist keine Fahrpraxis vorhanden, so reicht auch ein spezielles Schulungsprogramm über 60 Fahrstunden aus.
 
Dauer der Ausbildung:

Die Lehrgangsteilnahme ist eine Voraussetzung für die Prüfung und gliedert sich wie folgt auf:

 

Die Ausbildung der Klasse BE

In der ersten Ausbildungsphase besucht der Anwärter einen fünfmonatigen Vollzeitkurs in einer staatlich  anerkannten  Fahrlehrerausbildungsstätte.

Während des Kurses legt er die erste Teilprüfung - die Fahrprobe - ab.

Das Bestehen dieser Fahrprobe (2 Wiederholungsmöglichkeiten) ist Voraussetzung für die Teilnahme an der Fachkundeprüfung (schriftlich/mündlich) nach Kursende.

Nach bestandener Fachkundeprüfung erhält der Anwärter eine auf  2 Jahre befristete Fahrlehrerlaubnis BE und absolviert nun in einer von ihm gewählten Ausbildungsfahrschule ein Praktikum von 4 1/2 Monaten.

Hier hospitiert er bei der Ausbildung, bildet unter Anleitung und dann selbständig Fahrschüler in Theorie und Praxis aus und stellt sie zur Prüfung vor.  Die Arbeitszeit beträgt zwischen 20 und 40 Stunden in der Woche.

Im 3. Praktikumsmonat und am Praktikumsende findet jeweils ein Wochenkurs in der Ausbildungsstätte statt.

Nach dem Praktikumsende werden die letzten Prüfungsteile, die theoretische und praktische Lehrprobe, abgenommen.

Diese Prüfungsteile werden mit Fahrschülern, die der Bewerber selber ausgebildet hat, durchgeführt

 

Wer die Fahrlehrerlaubnis  BE besitzt kann erweitern auf :

Ergänzungskurs für die Kl. A                         ein Monat    

Ergänzungskurs für die Kl. CE                      zwei Monate

Ergänzungskurs für die Kl. DE                      zwei Monate

Ergänzungskurs für die Kl. CE und DE        drei Monate

 

 

 

Nach der Ausbildung wird die Prüfung von den zuständigen Behörden festgelegt.

 

Lehrgangstermine:

Termine:    2010 

BE

05.01.2010, 06.04.2010, 05.07.2010, 04.10.2010   

A

01.06.2010, 01.09.2010

CE

05.01.2010

DE

01.03.2010

 

Kosten:

Lehrgänge / Seminare

Lehrgangs- Kursgebühr

Kursmaterial

Fahrlehrer Kl. BE

4.730,- EUR

320,- EUR

Fahrlehrer Kl. A

1.500,- EUR

260,- EUR

Fahrlehrer Kl. CE

2.500,- EUR

260,- EUR

Fahrlehrer Kl. DE

2.500,- EUR

260,- EUR

Fahrlehrer Kl. CE/DE

4.100,- EUR

360,- EUR

 

Antragsformalitäten:

Für den Antrag benötigen Sie,

Geburtsurkunde

Lebenslauf

Zeugnis des Amtsarzt über die geistige und körperliche Eignung

Kopie des Führerscheins (beglaubigt)

Nachweis über die geforderte Fahrpraxis

Bescheinigung über die Lehrgangsteilnahme, die Sie erhalten, sobald Sie sich zu einem Kurs angemeldet haben

Der Antrag sollte so früh wie möglich gestellt werden, dadurch können Verzögerungen für die Zulassung zur Prüfung vermieden werden, die einer kurzfristigen Prüfung nach Lehrgangsabschluss entgegenstehen könnte.
 
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