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Die
Fahrlehrerausbildung beim
KVI... |
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Das
KVI
nutzt
die Erfahrungen aus seiner Tätigkeit im Fahrschulwesen und der Erwachsenenbildung.
Die rechtlichen und verkehrsrechtlichen Voraussetzungen werden bei der
Fahrlehrerausbildung wesentlich intensiviert durch die pädagogischen und
didaktischen Lehrgangsbestandteile. Zusätzlich besteht in der Lehrgangs-
zeit die Möglichkeit, bei Fahrschulen für theoretische und praktische
Ausbildung zu hospitieren. Fahrübungen auf KVI
eigenen
Fahrzeugen sind eine zusätzliche Ergänzungsmöglichkeit für die Ausbildung.
Das
KVI
ist
nach AZWV
zertifiziert.
(Zertnr.: B-0050-0155)
Somit
können wir für die Fahrlehrerausbildung in allen Klassen Bildungsgutscheine
der Arbeitsagentur annehmen.
Unser
Ziel ist es Sie erfolgreich auszubilden. Selbstverständlich ist es auch
unser Ziel Ihnen eine erfolgreiche Eingliederung in den Arbeitsmarkt zu
ermöglichen.
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Allgemeines zum Fahrlehrer:
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Relative
kurze Ausbildungszeit. |
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Preisgünstige
Ausbildung, gemessen an den späteren Verdienstmöglichkeiten. Zuschüsse
vom Berufsförderungsdienst,
den Arbeitsämtern, interessierten Fahrschulen sind möglich. |
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Der
Bedarf an qualifizierten Fahrlehrern für KOM und Nutzfahrzeuge ist
groß. Speziell durch die Veränderung
der Führerscheineinteilung wird die Mitwirkung des Fahrlehrers gesteigert. |
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Gute
Verdienstmöglichkeiten bereits im Berufsanfangsstadium, hohes soziales
Ansehen. |
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Auch
als angestellter Fahrlehrer hat man eine weitgehend selbständige
Tätigkeit. |
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Arbeitseinteilung
größtenteils nach eigenen Ermessen. |
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Für
den Fahrlehrer gibt es eine Reihe von Aufstiegsmöglichkeiten; z.
B. verschiedene leitende Positionen in Fuhrparks
oder kommunalen Verkehrsbetrieben, als Kraftverkehrsmeister. |
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LKW-Fahrer
sind durch die bevorstehende Führerscheineinteilung verstärkt auf
die Fahrschulausbildung angewiesen.
Berufliche Vorbereitung bietet Abwechslung im Ausbildungsalltag. |
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Es
besteht die Möglichkeit, bereits nach 2 Jahren Berufspraxis eine
eigene Fahrschule zu eröffnen. |
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Der
Wandel im Verkehrsablauf forderte seit Jahren schnelle Anpassung
in der Ausbildung. Ein flexibles Berufsbild,
das den ganzen Einsatz des Fahrlehrers fordert. |
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Das
Berufsbild "Fahrlehrer" ist seit langem auch
für die Frauen offen. |
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Ausbildungsvoraussetzungen:
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Mindestalter
22 Jahre. |
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Geistig
und körperlich geeignet,
so dass keine Tatsachen vorliegen, die den Anwärter für die Tätigkeit
als Fahrlehrer unzuverlässig erscheinen lassen (pol. Führungszeugnis/Auszug
aus dem Verkehrszentralregister). |
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Eine
abgeschlossene
Berufsausbildung
in
einem anerkannten Lehrberuf nach abgeschlossener Hauptschulausbildung,
oder eine gleichwertige Ausbildung. |
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Die
Fahrerlaubnis
der Klassen
A, BE, CE (fehlende Klassen A oder CE können während des Lehrganges
nachgeholt werden). |
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Es
muss eine
Fahrpraxis innerhalb der letzten 5 Jahre nachgewiesen
werden:
- Für die Fahrlehrerlaubnis der Kl. BE
= 3 Jahre auf Fahrzeugen
der Klasse BE
- Für die Fahrlehrerlaubnis der Kl. A = 2 Jahre
auf Fahrzeugen
der Klasse A
- Für die Fahrlehrerlaubnis der Kl. CE =
2 Jahre auf Fahrzeugen
der Klasse CE
- Für die Fahrlehrerlaubnis der Kl. DE =
2 Jahre auf Fahrzeugen
der Klasse DE |
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| Bei den
Klassen CE/DE genügt eine einjährige Fahrpraxis, wenn eine hauptberufliche
Tätigkeit eines Kraftfahrers von 6 Monaten nachgewiesen wird. Ist keine
Fahrpraxis vorhanden, so reicht auch ein spezielles Schulungsprogramm über
60 Fahrstunden aus. |
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| Dauer
der Ausbildung: |
Die
Lehrgangsteilnahme ist eine Voraussetzung für die Prüfung und gliedert
sich wie folgt auf:
Die
Ausbildung der Klasse BE

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In
der ersten Ausbildungsphase besucht der Anwärter einen fünfmonatigen
Vollzeitkurs in einer staatlich anerkannten Fahrlehrerausbildungsstätte. |

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Während
des Kurses legt er die erste Teilprüfung - die Fahrprobe - ab. |
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Das
Bestehen dieser Fahrprobe (2 Wiederholungsmöglichkeiten) ist Voraussetzung
für die Teilnahme an der Fachkundeprüfung (schriftlich/mündlich)
nach Kursende. |
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Nach
bestandener Fachkundeprüfung erhält der Anwärter eine auf
2 Jahre befristete Fahrlehrerlaubnis
BE und absolviert nun in einer von ihm gewählten Ausbildungsfahrschule
ein Praktikum von 4 1/2 Monaten. |
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Hier
hospitiert er bei der Ausbildung, bildet unter Anleitung und dann
selbständig Fahrschüler in Theorie und Praxis aus und stellt sie
zur Prüfung vor. Die Arbeitszeit beträgt zwischen 20 und 40
Stunden in der Woche. |
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Im
3. Praktikumsmonat und am Praktikumsende findet jeweils ein Wochenkurs
in der Ausbildungsstätte statt. |
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Nach
dem Praktikumsende werden die letzten Prüfungsteile, die theoretische
und praktische Lehrprobe, abgenommen. |
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Diese
Prüfungsteile werden mit Fahrschülern, die der Bewerber selber ausgebildet
hat, durchgeführt |
Wer
die Fahrlehrerlaubnis BE besitzt kann erweitern auf :
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Ergänzungskurs
für die Kl. A
ein Monat |
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Ergänzungskurs für die Kl. CE
zwei Monate |
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Ergänzungskurs für die Kl. DE
zwei Monate |
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Ergänzungskurs
für die Kl. CE und DE drei
Monate |
Nach der Ausbildung
wird die Prüfung von den zuständigen Behörden festgelegt. |
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Lehrgangstermine:
| Termine: 2010 |
| BE |
05.01.2010, 06.04.2010, 05.07.2010, 04.10.2010 |
| A |
01.06.2010,
01.09.2010 |
| CE |
05.01.2010 |
| DE |
01.03.2010 |
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Kosten:
| Lehrgänge
/ Seminare |
Lehrgangs-
Kursgebühr |
Kursmaterial |
| Fahrlehrer
Kl. BE |
4.730,-
EUR |
320,-
EUR |
| Fahrlehrer
Kl. A |
1.500,-
EUR |
260,-
EUR |
| Fahrlehrer
Kl. CE |
2.500,-
EUR |
260,-
EUR |
| Fahrlehrer
Kl. DE |
2.500,-
EUR |
260,-
EUR |
| Fahrlehrer
Kl. CE/DE |
4.100,-
EUR |
360,-
EUR |
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Antragsformalitäten:
Für
den Antrag benötigen Sie,
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Geburtsurkunde
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Lebenslauf |
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Zeugnis
des Amtsarzt über die geistige und körperliche Eignung |
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Kopie
des Führerscheins (beglaubigt) |
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Nachweis
über die geforderte Fahrpraxis |
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Bescheinigung
über die Lehrgangsteilnahme, die Sie erhalten, sobald Sie sich zu
einem Kurs angemeldet haben |
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| Der
Antrag sollte so früh wie möglich gestellt werden,
dadurch können Verzögerungen für die Zulassung zur Prüfung vermieden werden,
die einer kurzfristigen Prüfung nach Lehrgangsabschluss entgegenstehen könnte. |
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