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Allgemeines...
 

Inhaber einer Fahrerlaubnis auf Probe oder Verkehrssünder besuchen zunehmend Aufbauseminare, teils freiwillig zum Punkteabbau, teils gezwungenermaßen bei 14 Punkten. Um die Aufbauseminare durchführen zu dürfen, benötigen sowohl der Inhaber der durchführenden Fahrschule als auch der Fahrlehrer die Seminarerlaubnis nach § 31 FahrlG.

 

Die Seminarerlaubnis kann für Aufbauseminare Fahranfänger ASF (alt F.a.P.) oder für Aufbauseminar Punkteauffällige ASP (alt  ASK) oder für beide Seminartypen erteilt werden. Die Ausbildung besteht aus einem Grundkurs ( 4 Tage ) sowie für ASF und ASP aus jeweils einer speziellen Programmeinweisung ( 4 Tage ).
Besteht schon eine Seminarerlaubnis (auch Nachschulungserlaubnis F.a.P. nach altem Recht), so muss nur die fehlende 4 Tage Programmeinweisung belegt werden.

 

Die erfolgreiche Teilnahme an den Kursen setzt eine vollständige und aktive Beteiligung - insbesondere bei Übungsmoderationen -  voraus.

Voraussetzungen:

Innerhalb der letzten 5 Jahre 3 Jahre eine hauptberufliche Tätigkeit in der Theorie und Praxis als Fahrlehrer der Klassen BE und A

4 Tage - Grundkurs

4 Tage - Programmeinweisung ASF                          

4 Tage - Programmeinweisung ASP                                  

Grundkurs und Programmkurs sind 2 Jahre gültig, d.h. spätestens in diesem Zeitraum muss die Seminarerlaubnis beantragt und erteilt sein, ansonsten verfällt die Teilnahmebescheinigung (§ 31 Abs. 2 FahrlG).

Termine: 2011

auf Anfrage

Grundeinweisung

auf Anfrage

ASF

auf Anfrage

ASP

   

Lehrgangsgebühr je Kurs:

Lehrmaterial: 

400.- EUR

90.- EUR

   

 

 
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