| |
| Allgemeines... | ||||||||||||||||||||||||||||
Inhaber einer Fahrerlaubnis auf Probe oder Verkehrssünder besuchen zunehmend Aufbauseminare, teils freiwillig zum Punkteabbau, teils gezwungenermaßen bei 14 Punkten. Um die Aufbauseminare durchführen zu dürfen, benötigen sowohl der Inhaber der durchführenden Fahrschule als auch der Fahrlehrer die Seminarerlaubnis nach § 31 FahrlG.
Die
Seminarerlaubnis kann für Aufbauseminare
Fahranfänger ASF (alt
F.a.P.) oder für Aufbauseminar
Punkteauffällige ASP (alt
ASK) oder für beide Seminartypen erteilt werden. Die
Ausbildung besteht aus einem Grundkurs ( 4 Tage )
sowie für ASF und ASP aus jeweils einer speziellen Programmeinweisung
( 4 Tage ).
Die erfolgreiche Teilnahme an den Kursen setzt eine vollständige und aktive Beteiligung - insbesondere bei Übungsmoderationen - voraus. |
||||||||||||||||||||||||||||
Voraussetzungen:
Grundkurs und Programmkurs sind 2 Jahre gültig, d.h. spätestens in diesem Zeitraum muss die Seminarerlaubnis beantragt und erteilt sein, ansonsten verfällt die Teilnahmebescheinigung (§ 31 Abs. 2 FahrlG).
|
||||||||||||||||||||||||||||
Copyright:
KVI 2011 kvimeri@t-online.de |
||||||||||||||||||||||||||||